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PRIVATES BAURECHT

Das private Baurecht hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung erlangt. Insbesondere die Komplexität sowie die sich ständig ändernde Rechtsprechung erfordert eine Spezialisierung bei der Beratung. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung ist es mir möglich komplexe Sachverhalte rasch und umfassend zu bearbeiten. Zu meinen Mandanten zählen neben Bauunternehmern auch private und öffentliche Auftraggeber sowie Architekten. Meine Tätigkeit reicht vom Entwurf von Verträgen, der baubegleitenden Beratung und Vertretung bis hin zur Prozessvertretung vor Gericht.

Ein immer wichtigeres Thema auf dem Gebiet des privaten Baurechts ist die außergerichtliche Streitentscheidung (Mediation). Hier kommt es darauf an, sich abzeichnende Streitigkeiten möglichst rasch einer für beide Seiten vertretbaren Lösung zuzuführen. Derartige außergerichtliche Streitschlichtung bietet nicht zu unterschätzende Vorteile. Denn wenn erst ein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist, kann viel Zeit vergehen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt.

Da Bauprozesse meistens eine Vielzahl von Einzelproblemen aufweisen und die vor Gericht geführten Prozesse aufgrund der Komplexität der Probleme mehrere Jahre dauern empfiehlt es sich oftmals genau zu überlegen, ob nicht eine schnelle außergerichtliche Beilegung der Auseinandersetzung erstrebenswert ist. Hierfür spricht nicht nur der Zeitvorteil. Auch die Kosten hierfür sind weit geringer.

Geschwindigkeit ist in baurechtlichen Auseinandersetzungen ein wichtiger Punkt. Besonders die Feststellung von Baumängeln darf nicht zu viel Zeit beanspruchen. Denn es kann keiner der beiden Vertragsparteien zugemutet werden, ein noch nicht fertiggestelltes Bauvorhaben zur Feststellung von Mängeln über Monate nicht fortzuführen. Zwar hat der Gesetzgeber gerade im Hinblick auf die in Bausachen schlichtende Wirkung von Sachverständigengutachten das selbständige Beweisverfahren, welches vor den Gerichten durchgeführt wird, durch einige Änderungen attraktiver gemacht; allerdings sind die Erfahrungen der Beteiligten trotz der gesetzgeberischen Verbesserungen nicht besonders. Denn das gerichtliche selbständige Beweisverfahren krankt an der Trägheit behördlicher Verfahren. Aus meiner Sicht ist es daher weitaus praktikabler, wenn sich die Bauvertragsparteien bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorhandensein von Mängeln auf die Einschaltung eines außergerichtlich tätigen Bausachverständigen einigen. Ich stehe mit mehreren namhaften Sachverständigen in ständigen Kontakt. Oftmals ist die Gutachtenerstellung innerhalb weniger Tage möglich.

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