PRIVATES
BAURECHT
Das private Baurecht hat in den letzten Jahren eine immer
größere Bedeutung erlangt. Insbesondere die Komplexität sowie die sich
ständig ändernde Rechtsprechung erfordert eine Spezialisierung bei der
Beratung. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung ist es mir möglich komplexe
Sachverhalte rasch und umfassend zu bearbeiten. Zu meinen Mandanten zählen
neben Bauunternehmern auch private und öffentliche Auftraggeber sowie
Architekten. Meine Tätigkeit
reicht vom Entwurf von Verträgen, der baubegleitenden Beratung und
Vertretung bis hin zur Prozessvertretung vor Gericht.
Ein immer wichtigeres Thema auf dem Gebiet des privaten Baurechts ist die
außergerichtliche Streitentscheidung
(Mediation). Hier kommt es darauf an, sich abzeichnende
Streitigkeiten möglichst rasch einer für beide Seiten vertretbaren Lösung
zuzuführen. Derartige außergerichtliche Streitschlichtung bietet nicht zu
unterschätzende Vorteile. Denn wenn erst ein Rechtsstreit vor Gericht
anhängig ist, kann viel Zeit vergehen, bis ein rechtskräftiges Urteil
vorliegt und der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt.
Da Bauprozesse
meistens eine Vielzahl von Einzelproblemen aufweisen und die vor Gericht
geführten Prozesse aufgrund der Komplexität der Probleme mehrere Jahre
dauern empfiehlt es sich oftmals genau zu überlegen, ob nicht eine schnelle
außergerichtliche
Beilegung der Auseinandersetzung erstrebenswert ist.
Hierfür spricht nicht nur der Zeitvorteil. Auch die Kosten hierfür sind
weit geringer.
Geschwindigkeit ist in baurechtlichen
Auseinandersetzungen ein wichtiger Punkt. Besonders die Feststellung von
Baumängeln darf nicht zu viel Zeit beanspruchen. Denn es kann keiner der
beiden Vertragsparteien zugemutet werden, ein noch nicht fertiggestelltes
Bauvorhaben zur Feststellung von Mängeln über Monate nicht fortzuführen.
Zwar hat der Gesetzgeber gerade im Hinblick auf die in Bausachen schlichtende
Wirkung von Sachverständigengutachten
das selbständige Beweisverfahren, welches vor den Gerichten durchgeführt
wird, durch einige Änderungen attraktiver gemacht; allerdings sind die
Erfahrungen der Beteiligten trotz der gesetzgeberischen Verbesserungen nicht
besonders. Denn das gerichtliche selbständige Beweisverfahren krankt an der
Trägheit behördlicher Verfahren. Aus meiner Sicht ist es daher weitaus
praktikabler, wenn sich die Bauvertragsparteien bei
Meinungsverschiedenheiten über das Vorhandensein von Mängeln auf die
Einschaltung eines außergerichtlich tätigen Bausachverständigen einigen.
Ich stehe mit mehreren namhaften Sachverständigen in ständigen Kontakt.
Oftmals ist die Gutachtenerstellung innerhalb weniger Tage möglich.
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